Regulatorik-Fahrplan
SFDR 2.0: Vom Review-Prozess zur Anwendung
Der Weg vom Review-Prozess bis zur erwarteten Anwendung der SFDR-2.0-Reform. Stand: 3. Oktober 2026.
- Abgeschlossen
- Laufend / erwartet
- Noch umzusetzen
2023–2025
Review-Prozess / Marktkonsultation
ESAs und Kommission befragen den Markt zu den Schwächen von SFDR 1.0. Das ist die Grundlage für die Reform.
Abgeschlossen
20. November 2025
EU-Kommission veröffentlicht SFDR-2.0-Vorschlag
Offizieller Gesetzgebungsvorschlag: drei Produktkategorien (Art. 7 Transition, Art. 8 ESG Basics, Art. 9 Sustainable), jeweils mit einer Schwelle von 70 % des Portfolios.
Abgeschlossen
24. Juni 2026
Rat einigt sich auf Verhandlungsposition
Der Rat der EU beschließt sein Mandat, unter anderem mit 24 statt 18 Monaten Übergangsfrist.
Abgeschlossen
10. September 2026
ECON-Ausschuss verabschiedet Parlamentsposition
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt die Grundstruktur mit drei Kategorien (Bericht A10-0234/2026, Berichterstatter Gerben-Jan Gerbrandy). Kernpunkte:
- Transition-Kategorie: 70-%-Schwelle; der 1-%-Umsatzausschluss für Stein- und Braunkohle bleibt.
- Unternehmen mit Umsätzen aus fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen, außer bei mindestens 20 % taxonomiekonformen Investitionsausgaben, einer Paris-kompatiblen Strategie zur Emissionsminderung und mehr Investitionen in taxonomiekonforme Tätigkeiten als in neue fossile Projekte. Damit strenger als der Rat.
- Alle drei Kategorien schließen Unternehmen mit schweren Verstößen gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht aus.
- AIF, die ausschließlich professionellen Anlegern zugänglich sind, können auf die Kategorisierung verzichten.
- ESG Basics legen ihre Exposition gegenüber dem fossilen Sektor offen.
Abgeschlossen
Oktober bis Ende 2026 (erwartet)
Plenumsbestätigung & Trilog-Verhandlungen
Das Plenum des Parlaments soll das ECON-Mandat Anfang Oktober bestätigen. Danach beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, erwartet Ende Oktober oder Anfang November.
Laufend
frühestens Q2 2027
Finaler Rechtstext
Politische Einigung im Trilog und Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Zeitpunkt ist offen und hängt vom Verlauf der Verhandlungen ab.
Noch offen
voraussichtlich 2029
Anwendung der neuen Regeln
Nach Inkrafttreten greift eine Übergangsfrist: 24 Monate laut Rat und Parlament, 18 Monate laut Kommissionsvorschlag. Institute müssen Produkte, Daten und Prozesse bis dahin auf die neuen Kategorien umstellen.
Noch umzusetzen
Quellen: EUR-Lex, Kommissionsvorschlag COM(2025) 841 · Europäisches Parlament, Bericht A10-0234/2026 · Rat der EU, Verhandlungsmandat ST 10495/26 (24. Juni 2026) · Travers Smith · National Law Review · Mazanti · Eurosif · RankiaPro