Transition Investing

Regulatorik-Fahrplan

SFDR 2.0: Vom Review-Prozess zur Anwendung

Der Weg vom Review-Prozess bis zur erwarteten Anwendung der SFDR-2.0-Reform. Stand: 3. Oktober 2026.

  1. 2023–2025

    Review-Prozess / Marktkonsultation

    ESAs und Kommission befragen den Markt zu den Schwächen von SFDR 1.0. Das ist die Grundlage für die Reform.

    Abgeschlossen

  2. 20. November 2025

    EU-Kommission veröffentlicht SFDR-2.0-Vorschlag

    Offizieller Gesetzgebungsvorschlag: drei Produktkategorien (Art. 7 Transition, Art. 8 ESG Basics, Art. 9 Sustainable), jeweils mit einer Schwelle von 70 % des Portfolios.

    Abgeschlossen

  3. 24. Juni 2026

    Rat einigt sich auf Verhandlungsposition

    Der Rat der EU beschließt sein Mandat, unter anderem mit 24 statt 18 Monaten Übergangsfrist.

    Abgeschlossen

  4. 10. September 2026

    ECON-Ausschuss verabschiedet Parlamentsposition

    Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt die Grundstruktur mit drei Kategorien (Bericht A10-0234/2026, Berichterstatter Gerben-Jan Gerbrandy). Kernpunkte:

    • Transition-Kategorie: 70-%-Schwelle; der 1-%-Umsatzausschluss für Stein- und Braunkohle bleibt.
    • Unternehmen mit Umsätzen aus fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen, außer bei mindestens 20 % taxonomiekonformen Investitionsausgaben, einer Paris-kompatiblen Strategie zur Emissionsminderung und mehr Investitionen in taxonomiekonforme Tätigkeiten als in neue fossile Projekte. Damit strenger als der Rat.
    • Alle drei Kategorien schließen Unternehmen mit schweren Verstößen gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht aus.
    • AIF, die ausschließlich professionellen Anlegern zugänglich sind, können auf die Kategorisierung verzichten.
    • ESG Basics legen ihre Exposition gegenüber dem fossilen Sektor offen.

    Abgeschlossen

  5. Oktober bis Ende 2026 (erwartet)

    Plenumsbestätigung & Trilog-Verhandlungen

    Das Plenum des Parlaments soll das ECON-Mandat Anfang Oktober bestätigen. Danach beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, erwartet Ende Oktober oder Anfang November.

    Laufend

  6. frühestens Q2 2027

    Finaler Rechtstext

    Politische Einigung im Trilog und Veröffentlichung im Amtsblatt. Der Zeitpunkt ist offen und hängt vom Verlauf der Verhandlungen ab.

    Noch offen

  7. voraussichtlich 2029

    Anwendung der neuen Regeln

    Nach Inkrafttreten greift eine Übergangsfrist: 24 Monate laut Rat und Parlament, 18 Monate laut Kommissionsvorschlag. Institute müssen Produkte, Daten und Prozesse bis dahin auf die neuen Kategorien umstellen.

    Noch umzusetzen

Quellen: EUR-Lex, Kommissionsvorschlag COM(2025) 841 · Europäisches Parlament, Bericht A10-0234/2026 · Rat der EU, Verhandlungsmandat ST 10495/26 (24. Juni 2026) · Travers Smith · National Law Review · Mazanti · Eurosif · RankiaPro